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Aktuelle Aufgaben der Arbeitsgruppe

  • fschroeder1988
  • 22. Dez. 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 12. Jan. 2024

Wie bereits in der Infoveranstaltung erwähnt, befassen wir uns aktuell mit der Möglichkeit, unseren Genossenschaftsmitgliedern einen vergünstigten Stromtarif anzubieten. Wir wissen, dass dieser Aspekt für viele Bürger:innen wichtig ist bei der Frage, ob sie sich an der Genossenschaft beteiligen wollen oder nicht.


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Für den Stromtarif muss die Genossenschaft mit einem Energieversorger zusammenarbeiten. Nach ersten Gesprächen mit verschiedenen Energieversorgern, die als Partner für eine zuverlässige Stromversorgung auch bei Windstille notwendig sind, könnte die Genossenschaft bei den derzeitigen politischen Rahmenbedingungen und den aktuell anfallenden Netzentgelten und Steuern ihren Mitgliedern voraussichtlich einen Strompreis von um die 25 Cent pro kWh (brutto) ab Inbetriebnahme der Windenergieanlagen (2026) anbieten.

Wir sind auch in Gesprächen mit Energieversorgern, die 100 % Ökostrom anbieten. „Normale Energieversorger“ greifen bei z.B. Windstille auch auf fossile Energiequellen zurück.


Wir hoffen, dass sich dieser Betrag durch Vergünstigungen bei Netzentgelten und Steuern noch etwas reduzieren lässt, aber das liegt in der Hand der Politik und den zukünftigen Entscheidungen der Regierung. Ein Vorteil unseres Tarifs wäre, dass wir mit dem oben genannten Preis weitgehend unabhängig von schwankenden Preisen an der Strombörse und von schwankenden Brennstoffpreisen für z.B. Gas wären. Weiterhin hätten wir keine Belastungen des Tarifs durch die CO2-Steuer, die die Preise für konventionelle Stromerzeugung in den nächsten Jahren weiter verteuern wird.


Natürlich haben wir uns im Vorstand und der Arbeitsgruppe auch Gedanken zu den Strommengen gemacht. Unser aktueller Modellentwurf sieht folgendes vor: An einen Genossenschaftsanteil (1.000 €) werden 1.000 kWh vergünstigter Strom gekoppelt sein. Wer eine größere Menge vergünstigten Mitgliederstrom über die Genossenschaft beziehen möchte, muss mehr Anteile zeichnen. Darüber wollen wir verhindern, dass Firmen/Haushalte mit einem hohen Strombedarf nur einen Anteil zeichnen und dann gegenüber Mitgliedern mit einem geringeren Strombedarf monetär bevorteilt werden.

Wer nun seine Anteile noch aufstocken möchte, kann dies bis zum 31. Januar 2024 tun. Dafür bitte einfach eine neue Beitrittserklärung ausfüllen und diese bei „Mein Konto“ erneut hochladen. Die erste Beitrittserklärung wird dann durch die zweite Erklärung ersetzt.


Es bleibt spannend!

 
 

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