
Energiegemeinschaft Wagenfeld eG
Hier klären sich offene Fragen
Sind noch Fragen zur Mitgliedschaft oder unserer Genossenschaft offen?
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden.
Natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
Die Geschäftsanteile bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Ein Geschäftsanteil beträgt 1.000€. Dadurch finanzieren wir einen Teil der Windanlagen.
Die Mindestbeteiligung liegt bei 1.000€.
Mindestens für 5 Jahre. Die Kündigungsfrist in den ersten 5 Jahren nach Genossenschaftsgründung liegt bei 24 Monate. Danach liegt die Frist bei 12 Monate zum Schluss eines Geschäftsjahres.
Circa 6 %. Das hängt von natürlichen Faktoren wie beispielsweise der Windmenge ab. Da diese Faktoren nicht vorhersehbar sind, können wir keine genaue, allgemein gültige Rendite festlegen.
Ein Teil des Gewinnes kann auch für weitere oder soziale Projekte verwendet werden. Diese Entscheidungen treffen wir auf der Generalversammlung.
Ja, eine Erhöhung beziehungsweise Verminderung ist möglich. Es bedarf bei nachträglichen Änderungen der Zustimmung des Vorstands.
Nein, für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen. Eine Nachschusspflicht für Mitglieder ist ausgeschlossen.
Nein, jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Beteiligungshöhe.
Jedes Mitglied kann für den Aufsichtsrat kandidieren.
Für den Vorstand kannst du nicht kandidieren. Er wird vom Aufsichtsrat für maximal 3 Jahre bestellt.
Die Generalversammlung bestimmt über den Jahreszuschuss oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages.
Du kannst ganz einfach über unsere Website Mitglied werden. Erst musst du dich registrieren, dann die Beitrittserklärung ausfüllen und hochladen. Hier sind die einzelnen Schritte genau beschrieben:
Registrieren:
Wähle des Menü "Mein Konto" auf der Internetseite der Energiegemeinschaft Wagenfeld eG (www.energiegemeinschaft-wagenfeld.de).
Klicke auf "Registrieren".
Fülle das Anmeldeformular aus und vergesse nicht das Häkchen bei der Datenschutzerklärung zu setzen.
Nach dem Drücken des "Absendebuttons" erhält du im Postfach deiner angegebenen E-Mailadresse eine Mail mit einem 6-stelligen Code. Diesen musst du auf der Internetseite der Energiegemeinschaft Wagenfeld eG eingeben. Der Code ist 15 Minuten gültig.
Geschafft! Jetzt bist du registriert und hast ein eigenes Konto im Mitgliederbereich der Energiegemeinschaft Wagenfeld eG. Du erhältst eine weitere E-Mail mit der Bestätigung, dass du dich erfolgreich registriert hast. Das bedeutet aber nicht, dass du schon Mitglied bist. Dafür führe folgende Schritte durch:
Mitglied werden:
Logge dich unter "Mein Konto" mit deinen Zugangsdaten aus dem Registrierungsprozess ein. Dies ist dein persönlicher Mitgliedsbereich.
Klicke auf "Download" im Mitgliederbereich.
Klicke dort auf das Mitgliedsformular (DOCX).
Fülle die Beitrittserklärung am PC oder auch in ausgedruckter Form aus und unterschreibe sie. Wenn du die Beitrittserklärung am PC ausfüllst, dann speichere die unterschriebene Version auf deinem PC ab. Wenn du die Beitrittserklärung ausgedruckt hast, dann scanne die ausgefüllte Erklärung wieder ein, speichere die unterschriebene Version auf deinem PC ab und befolge Schritt 5.
Lade im Downloadbereich (zu finden in deinem persönlichen Mitgliedsbereich) unter Angabe deiner E-Mailadresse das Mitgliedsformular wieder hoch. Dafür musst du auf den Button "Datei hochladen" klicken und die unterschriebene, auf deinem PC gespeicherte Beitrittserklärung auswählen.
Klicke auf "Senden".
Geschafft! Jetzt hast du erfolgreich deine Beitrittserklärung zur Energiegemeinschaft Wagenfeld eG eingereicht. Schön, dass du mit dabei bist! Du kannst dich anschließend aus deinem persönlichen Mitgliedsbereich abmelden.
Aufgrund einiger Nachfragen folgt an dieser Stelle eine kleine Erläuterung des Leverage-Effektes, der in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eine wesentliche Rolle spielt:
Der Leverage-Effekt ist ein Mittel, um die Eigenkapitalrendite eines Unternehmens durch die Verwendung von Fremdkapital zu erhöhen. Der Effekt beschreibt die Hebelwirkung des Fremdkapitals auf die Eigenkapitalrentabilität: je höher der Anteil des Fremdkapitals, desto höher die Eigenkapitalrendite, sofern die Gesamtkapitalrendite höher ist als der Fremdkapitalzins. Der Leverage-Effekt nutzt also Schulden zugunsten des wirtschaftlichen Erfolgs.
Das folgende Rechenbeispiel (hat nichts mit der tatsächlichen Wirtschaftsberechnung der EGW zu tun) soll verdeutlichen, warum es im unternehmerischen Bereich sinnvoll sein kann, einen Teil der Investitionen über einen Kredit zu finanzieren (siehe Bild unten).
Beträgt der vorläufige Gewinn ohne Berücksichtigung der Darlehenszinsen 70.000 €, so sind ca. 21.000 € Steuern zu zahlen und insgesamt 49.000 € stehen für Gewinnausschüttungen zur Verfügung. Diese 49.000 € würden sich dann auf 1.000 Geschäftsanteile zu je 1.000 € verteilen, so dass pro Geschäftsanteil eine Dividende von 49,00 € ausgeschüttet werden könnte. Dies entspräche einer Rendite von 4,9 %.
Würden hingegen 60 % der Investition über ein Darlehen finanziert, für das 4,5% Zinsen zu zahlen wären, würde sich der Gewinn nach Steuern von 49.000 € auf 30.100 € reduzieren, die ausgeschüttet werden könnten. Dieser Betrag müsste nur auf 400 Geschäftsanteile verteilt werden, so dass pro 1.000 Geschäftsanteile eine Dividende von 75,25 € ausgeschüttet werden könnte. Die Rendite läge dann bei 7,5 % auf das von den Mitgliedern investierte Kapital.
Aus diesem Grund wäre es sinnvoller, bei ausreichendem Kapital eine zweite Windenergieanlage anzuschaffen, als nur eine einzige, die ganz oder überwiegend durch Eigenkapital finanziert wird.